SE-EINHEITEN SE-Einheiten

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„Spezialeinheiten werden zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person eingesetzt, wenn Zugriffs- und Schutzmaßnahmen, Observations- und Fahndungsmaßnahmen sowie zur Verhandlung und Betreuung speziell für diese Aufgaben geschulte und ausgestattete Einsatzkräfte erforderlich sind.“ [Offizieller Text Erlass IM NRW v. 10.06.2008]

Im Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist das Einsatzgebiet treffend beschrieben. Doch das Ausmaß der Gefahr, der die Spezialeinheiten der Polizei tatsächlich ausgesetzt sind, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, gegen wen sie eingesetzt werden: Terroristen, Geiselnehmer, Entführer, Erpresser oder besondere Schwerverbrecher.

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